
Vorsorge
Die Gründe, sich mit den Vorstellungen und Wünschen für die eigene Bestattung zu beschäftigen sind vielfältig. Selbst wenn der Tod im besten Fall noch in weiter Ferne liegt.
Die bewusste Entscheidung treffen zu können, wie man sich eines Tages von dieser Welt verabschieden möchte, gehört zu einem selbstbestimmten Leben dazu. Zudem macht es die Entscheidungen für Ihre Angehörigen später sehr viel leichter.
Neben der grundsätzlichen Bestattungsart und dem Beisetzungsort können Sie beispielsweise auch Ihre gesamte Trauerfeier nach Ihren eigenen Vorstellungen planen. Von der Gästeliste und dem Trauerdruck über die musikalische Gestaltung und Dekoration bis hin zum abschließenden Kaffee: Bei einer guten Vorsorge liegt alles in Ihrer Hand.
Damit später alles so abläuft, wie Sie es sich vorstellen, regeln Sie alle Punkte am Besten in einem Vorsorgevertrag. Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem vertraulichen Beratungsgespräch alle Dinge, die dabei wichtig sind. Natürlich geht es dann auch um die finanzielle Absicherung.

Für mich und meine Liebsten
Vorsorge

Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie gerne näher über dieses Thema.

Treuhandvertrag
Alle Wünsche aus dem Vorsorgevertrag werden in einer Kostenaufstellung detailliert festgehalten. Durch die Einzahlung in einer Treuhandstelle sichern Sie dann die Kosten im Vorfeld ab.
Nach Unterschrift werden doe Originale an die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH gesandt. Der Auftraggeber wird nun aufgefordert, die Vertragssumme – zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr und der Sicherungsrücklage – in einer Summe zu bezahlen.
Die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH verwaltet als Treuhänder das eingezahlte Kapital und legt es sicher an. Hierbei erzielte Erträge werden dem Treuhandkonto jährlich anteilig gutgeschrieben. Im Sterbefall zahlt die Treuhandstelle nach Vorlage der Sterbeurkunde und einer detaillierten Bestattungsrechnung den entsprechenden Betrag aus.

Sterbegeldversicherung
Auch eine Sterbegeldversicherung dient der Vorsorge. Sie hat den Zweck, Bestattungskosten zu decken, die nach dem Todesfall entstehen.
Jeder ist zunächst grundsätzlich selbst für die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung
verantwortlich. Daher empfiehlt es sich vorzusorgen, um die eigenen Wünsche für die Bestattung gewahrt zu wissen,
aber auch um die Angehörigen zu entlasten. Denn wenn im Todesfall die Beerdigungskosten nicht gedeckt sind, müssen
in der Regel die engsten Angehörigen des Verstorbenen als
„Bestattungspflichtige“ die Kosten tragen.
Eine Sterbegeldversicherung hat an dieser Stelle auch nichts mit zunehmendem Alter zu tun, sondern empfiehlt sich auch für Menschen jüngeren Alters. Das liegt vor allem daran, dass die monatlichen Beitragszahlungen für eine Sterbegeldversicherung vergleichsweise gering ausfallen.

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung dient als Vorsorge, wenn Sie nicht mehr selbst in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie kann in diesem Fall Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür geben, welche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder auch ablehnen. Eine Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Durch eine Vorsorgevollmacht beauftragen Sie die Person Ihres Vertrauens, jene festgelegten Entscheidungen stellvertretend für Sie zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Hierzu gehört auch, Verträge abzuschließen oder zu kündigen. Für bestimmte Geschäfte ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig. Für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Sinnvollerweise sollte eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.